1. Allgemeine Abrechungsempfehlungen
2. Kostenzuschuss einiger Krankenkassen
Verschiedene Krankenkassen unterstützen sportmedizinische Untersuchungen ihrer Mitglieder mit einem Kostenzuschuss. Krankenkassen, die über die DGSP bzw. den Sportärztebund Westfalen eine vertragliche Vereinbarung zur sportmedizinischen Untersuchung haben, finden Sie unter nachstehenden Link
www.dgsp.de/sportaerztliche-untersuchung_krankenkassen.php
3. Vertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK)
Abweichend von den unter 2. genannten Kassen hat die TK einen Vertrag mit einigen Landesverbänden der DGSP geschlossen, so auch für NRW mit den Spörtärztebünden Westfalen und Nordrhein. Details finden Sie nachstehend mit den vereinbarten Untersuchungsmodulen sowie der Liste der Sportmediziner in Westfalen, die an diesem Vertag teilnehmen. In der Anlage A des Vertrages finden Sie die Abrechungsmöglichkeit der Untersuchungen.
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Weitere Informationen für Sportmediziner zum TK-Vertrag in NRW